Das Kürzel RoHS steht für "Restriction of the use of certain hazardous substances in electrical and electronic equipment", was übersetzt bedeutet: "Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten".
Sie ist niedergeschrieben in der EG-Richtlinie 2002/95/EG zum Verbot bestimmter Substanzen bei der Herstellung und Verarbeitung von elektrischen und elektronischen Geräten und Bauteilen.
Ziel der Richtlinie ist die massive Ausweitung von äußerst umweltbedenklichen Bestandteilen aus den Produkten zu verbannen.
Zu diesen Bestandteilen gehören Blei, Quecksilber, Cadmium, Chrom VI und bromhaltige Flammschutzmittel (polybromierte Biphenyle oder polybromierte Diphenylether).
Die Richtlinie soll die Einführung entsprechender Ersatzprodukte verstärken. Des Weiteren müssen auch die verwendeten Bauteile und Komponenten selbst bezüglich der vorgenannten umweltgefährdenden Stoffe die vorgegebenen maximalen Stoffmengen einhalten.
Die WEEE Richtlinie (Waste Electrical and Electronic Equipment) regelt die Vermeidung und Reduktion von Abfällen. Wesentliche weitere Bestandteile der Richtlinie sind die Verwertung, Recycling und Wiederverwendung von Bauteilen und Geräten aus der Elektroindustrie.
Seit dem März 2005 ist das nationale Elektro- und Elektronikgerätegesetz gültig. Mit diesem Gesetz ist Deutschland einer der ersten Mitgliedstaaten in der EU, der die beiden EU-Richtlinien über die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten und die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Neugeräten umgesetzt hat.
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